Entbindungsbaracken

"Die Entbindungen sollen gemäß Weisung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und des Reichsgesundheitsführers tunlichst in besonderen Abteilungen der Krankenreviere in den Wohnlagern oder den Durchgangslagern stattfinden. Die Aufnahme in eine Ausländer-Krankenbaracke bei einem deutschen Krankenhaus oder ganz ausnahmsweise in eine deutsche Krankenanstalt kommt nur beim Vorliegen von Regelwidrigkeiten in Frage oder bei der Notwendigkeit, für die Ausbildung von Studenten oder Hebammen-Schülerinnen das Untersuchungsgut zu schaffen. In diesen Fällen muss eine Trennung von deutschen Schwangeren gewährleistet sein. . ." (Erlass des Reichsführer SS vom 27. Juli 1943 betr. Behandlung schwangerer ausländischer Arbeiterinnen und der im Reich von ausländischen Arbeiterinnen geborenen Kinder)

Die Landes- bzw. Gauarbeitsämter betrieben über 50 "Durchgangslager" (Dulags), von denen aus die ankommenden Zwangsarbeiter-Transporte weitergeleitet wurden. Schwangere wurden in die Entbindungsbaracken der Durchgangslager zur Abtreibung bzw. Entbindung eingewiesen oder in separate Entbindungslager (siehe Waltrop) abtransportiert.

Nach Anweisungen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz wurden Entbindungseinrichtungen, die auch in großen Industrielagern bestanden, "in einfachster aber hygienisch einwandfreier Form" erstellt. Ein hygienischer Mindeststandard sollte eingehalten werden, damit die Frauen nach wenigen Tagen wieder "arbeitseinsatzfähig" waren. Die Praxis aber sah vielerorts anders aus.

In Krankenbaracken, die die "Arbeitseinsatzverwaltung" öffentlichen Krankenhäusern zur Verfügung gestellt hatte, wurden ab Anfang 1943 auch Entbindungen vorgenommen. Auch nach dem Erlass des Reichsführers SS konnte offensichtlich auf viele dieser Entbindungseinrichtungen nicht verzichtet werden. Nur in Einzelfällen waren Zwangsarbeiterinnen als "Hausschwangere" (sie mussten in der Klinik arbeiten und zu Unterrichtszwecken zur Verfügung stehen) in Klinikgebäuden untergebracht.

 
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