Säuglingslager

In der Landwirtschaft, wo die Zwangsarbeiterinnen meist auf den Bauernhöfen lebten, wurde die Gefahr der "Unterwanderung", "Verschmelzung", "blutsmäßigen Vermischung" durch "fremdvölkische" Kinder besonders beschworen. Ein nahezu flächendeckendes Netz von "Ausländerkinderpflegestätten" in den ländlichen Gebieten ist für den Gau Ost-Hannover belegt.

Nicht rassenideologische Überlegungen, sondern Fragen des effektivsten Arbeitseinsatzes der Zwangsarbeiterinnen standen im industriellen Bereich im Vordergrund. Auch der "Wert" der Kinder wurde nach ihrer Arbeitsfähigkeit bestimmt: polnische und sowjetische Kinder ab 10 Jahren mussten Zwangsarbeit leisten.

Der Kenntnisstand über Entbindungs- und Kindereinrichtungen in Industriebetrieben und Betriebslagern ist mehr als dürftig. Säuglinge und Kleinkinder waren in Gebäuden des Betriebes oder in Barackenlagern untergebracht. In "Krippen" wurden die Kinder durch nicht arbeitsfähige (alte, kranke) Zwangsarbeiterinnen betreut und konnten außerhalb der Arbeitszeiten von ihren Müttern gestillt und versorgt werden. "Heime", zu denen die Mütter nur selten oder gar keinen Zutritt hatten, wurden von Großbetrieben (VW, Krupp, IG-Farben) eingerichtet oder bestanden als überbetriebliche Einrichtungen (Braunschweig).

Ab 1943 betrieb die Arbeitsverwaltung sog. Krankensammellager, in denen dauerhaft arbeitsunfähige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter ohne Pflege und medizinische Versorgung dahinsiechten. Von einigen dieser Lager (z.B. Großsachsenheim) ist bekannt, dass dort auch Entbindungs- und Kindereinrichtungen bestanden. Im Oktober 1944 übernahm das Himmler unterstellte Reichsinnenministerium die "Behandlung" der nicht arbeitsfähigen Ausländer. Die Krankensammellager gingen als "Sondereinrichtungen" in den Verwaltungsbereich der Fürsorgeverbände über. Auch ist ein separates Säuglingslager (Herrnstadt) bekannt, das unter Verwaltung des Gauarbeitsamtes Niederschlesien stand.

 
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