Schwangerschaft

Im Herbst 1944 waren zirka 1,7 Millionen Frauen aus Polen und der Sowjetunion im Deutschen Reich beschäftigt. Die Gesamtzahl polnischer und sowjetischer Zwangsarbeiterinnen dürfte über zwei Millionen betragen haben. Zwei Drittel dieser Frauen waren in der besetzten Sowjetunion unter falschen Versprechungen angeworben oder deportiert worden. Diese "Ostarbeiterinnen" standen im rassistischen Weltbild der Nationalsozialisten auf der untersten Stufe der Zwangsarbeiterhierarchie.

Bis Ende 1942 wurden schwangere polnische und sowjetische Frauen in ihre Heimatländer zurücktransportiert. Dieser Rückführ-Erlass wurde Ende 1942 aufgehoben, denn die Kriegslage erforderte, die "Mutter als Arbeitskraft für Deutschland" zu erhalten. Mutterschutz bestand für osteuropäische Zwangsarbeiterinnen nicht, sie mussten bis kurz vor der Entbindung arbeiten.

Die ab 1943 stark ansteigende Zahl von Schwangerschaften bei polnischen Zwangsarbeiterinnen konnte auch durch härtere Ehebeschränkungen (ab 1944 wurde das Heiratsalter auf 28 für Männer und 25 für Frauen heraufgesetzt) nicht reduziert werden. Für "Ostarbeiter" gab es zwar keine entsprechenden Verbote, aber kaum ein Standesamt im Deutschen Reich traute sowjetische Paare. Als "ledig" galten oft auch die osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen, die nicht zusammen mit ihren Ehemännern Zwangsarbeit leisteten. Die als "unehelich" geborenen Säuglinge waren den Trennungserlassen von SS und Arbeitseinsatzbehörden und damit vielfach dem sicheren Tod ausgeliefert.

 
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