Verantwortliche

Außer den Stellen, die die grundlegenden Erlasse über schwangere Zwangsarbeiterinnen bzw. ihre Kinder erarbeitet hatten – dem Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, Fritz Sauckel, dem Reichsführer SS, Heinrich Himmler, und dem Reichsgesundheitsführer Leonard Conti - waren Ministerien und reichsweite Verbände mit den Säuglingslagern befasst, z.B.:

  • Reichsinnenministerium
  • Reichsfinanzministerium
  • Deutscher Gemeindetag
  • Reichsgruppe Industrie
  • Reichsverband der Ortskrankenkassen

Neben den Gauarbeitsämtern betrieben die Deutsche Arbeitsfront (DAF) und der Reichsnährstand eine Vielzahl von Einrichtungen.

In der DAF, der größten NS-Organisation, waren "alle schaffenden Deutschen" zusammengeschlossen, d. h. Arbeiter, Angestellte wie Unternehmer. Ihre relativ schwache Stellung in der Industrie versuchte die DAF u. a. durch Übernahme von Aufgaben des "Arbeitseinsatzes", darunter der Verwaltung von Zwangsarbeitslagern, zu stärken.

Der Reichsnährstand war der Zwangszusammenschluss aller Personen, die an Produktion und Absatz landwirtschaftlicher Produkte beteiligt waren; er war dem Reichsbauernführer unterstellt. Die Kreisbauernführer betrieben - zusammen mit anderen NSDAP-Funktionären - die Entfernung ausländischer Kinder von den Bauernhöfen.

Die unterschiedlichsten NS-Stellen, Gestapo und Polizei befassten sich vor Ort mit den "Heimen", aber z. B. auch:

  • Kommunal- und Kreisverwaltungen (Träger von Einrichtungen, Barackenbeschaffung)
  • Firmen bzw. Firmenzusammenschlüsse, Industrie- und Handelskammern (Entbindungs- und Kindereinrichtungen in Betriebs- und Gemeinschaftseinrichtungen, Meldung von "Schwangerschaftsfällen" zur Abtreibung)
  • Ärztekammern (Organisation der Abtreibungen an Zwangsarbeiterinnen)
  • Gesundheitsämter ("Erbgesundheitliche und rassische Untersuchungen" an den Eltern)
  • Amtsärzte (Inspektion der "Pflegestätten").
  • Jugendämter (Erfassung und Meldung aller Geburten an den Reichsausschuss für Volksgesundheitsdienst, Ermittlung von Väter zur "rassischen Überprüfung" durch die Höheren SS- und Polizeiführer


 
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