"Schlechtrassisch - gutrassisch"

Die "Ausländerkinderpflegestätten" waren nur für "schlechtrassische" Ausländerkinder bestimmt. Himmler ordnete 1941 an, "gutrassische" polnische Kinder aus dem Warthegau in Heimen zusammenzufassen; den Eltern gegenüber war die Einweisung mit "gesundheitlicher Gefährdung" zu begründen. In zwei oder drei Heimen sollten Erfahrungen gesammelt werden (siehe auch: Spital am Pyhrn, Gau Oberdonau). Kinder, "die nicht einschlagen", konnten ihren Eltern zurückgegeben werden. Die "wertvollen" sollten in Pflegestellen gegeben und eingedeutscht werden. Als sich die fremdvölkischen Geburten im Reichsgebiet häuften, wurde die Rasseprüfung auch auf sie ausgedehnt.

Die Jugendämter stellten - notfalls mit Hilfe der Gestapo - Ermittlungen nach dem Erzeuger an. Sie benachrichtigten den Höheren SS- und Polizeiführer, wenn ein Fall für die Rasseprüfer des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS vorlag. Die Rasseprüfungen fanden in den Gesundheitsämtern getarnt als gesundheitliche Untersuchungen statt.

Eine rassische Überprüfung wurde dann vorgenommen, wenn der Vater Deutscher, Flame, Niederländer, Däne, Norweger, Schwede, Finne, Este oder Lette war, bzw. wenn die Schwangere einen "gutrassischen" Eindruck machte.

Wie viele "gutrassische" Kinder mit gefälschten Geburtsurkunden in Heime (Lebensborn, NSV) oder zu Adoptiveltern kamen, ist unbekannt. Nur wenige konnten nach Kriegsende aufgefunden werden.

 
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